Maria Rochow freut sich. Die Lehramtsstudentin für Germanistik und Geografie erhält von ihrer Alma Mater Geld zurück. Dank der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Mecklenburg-Vorpommerns am 19. März. Damals stellten die Richter eine Rechtslücke im Landeshochschulgesetz (LHG) fest. Danach durfte die Ernst-Moritz-Arndt-Universität die zusätzlich erhobene Rückmeldegebühr von 10 Euro nicht mehr einfordern. Eine Ermächtigungsgrundlage fehlte. 40, 50 Euro statt 50, 50 Euro muss Maria Rochow jetzt nur noch überweisen. Nicht allein das. Nach der Anerkennung des Urteils ist die Hochschule am Greifswalder Bodden zur Rückzahlung des auf einem Sperrkonto geparkten Geldes verpflichtet.„Eine Revision hätte den Prozess unnötig in die Länge gezogen“, erklärt der Stellvertretende Kanzler und Leiter des Dezernates für Finanzen Lothar Schönebeck. „Wir haben das Urteil anerkannt.“ In dieser Woche erscheint auf der Homepage der Universität eine Nachricht über die Möglichkeit der Rückforderung des zuviel eingezahlten Betrages für die Betroffenen und ein entsprechendes Formular zum Download.

„Das ist super“, findet Maria Rochow. Denn wirklich verstanden hätte sie die Erhöhung nicht. „Es gab bei der Einführung des zusätzlichen Betrages nur eine halbherzige Erklärung seitens der Uni“, meint die Lehramtsstudentin. Semester für Semester legte sie daher Widerspruch ein. Am Dienstag fühlte sie den im Büro des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) in der Domstraße 12 bereits seit Anfang Juli ausliegenden Antrag auf Rückerstattung aus und reichte ihn beim Studentensekretariat ein. „Ich bin froh, dass es das Geld zurückgibt“, sagt sie. Immerhin kann sie sich damit locker für das neue Semester zurückmelden. Einen direkten Einfluss auf andere staatliche Hochschulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern gab es bisher kaum. „Wir erheben die Rückmeldegebühr im Augenblick gar nicht“, erzählt Kathrin Dinse, Dezernentin für Studentische und Akademische Angelegenheiten an der Fachhochschule Wismar. Auf Antrag können sich die Studierenden ihr zuviel gezahltes Geld zurückerstatten lassen. Unstützung gibt es hier ebenfalls vom örtlichen AStA, der mit Aushängen darüber informiert.

„Bis jetzt gab es bei uns keine zusätzliche Rückmeldegebühr“, sagt Margitta Grimmel, Leiterin des Studentensekretariates der Universität Rostock. Bisher zahlen die Studierenden einen Semesterbetrag von 87 Euro. Bei Verspätung wurde es 10 Euro teuerer – wie es allgemein in den Gebührensatzungen der staatlichen Hochschulen des Landes geregelt ist. Nicht anders an der Rostocker Hochschule für Musik und Theater.

„Es gab keine Auswirkungen“, bestätigt Julia Paetow, die Leiterin des dortigen Studentensekretariats. „Es kann sein, dass die Gebühren erhöht werden“, vermutet sie. Am 23. Mai sendete das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Brief an alle staatlichen  Hochschulstandort über den Gebührentatbestand für die Rückmeldegebühr. Ausgespart blieb dabei  einzig die Ernst-Moritz-Arndt Universität. Nähere Auskünfte darüber gab es auf Nachfrage aus Schwerin nicht.

„Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Gebühren, die wir erheben dürfen, wird kommen“, ist sich Manfred Gneckow, Stellvertretender Kanzler und Dezernent für Personal- und Finanzangelegenheiten  von der Fachhochschule Neubrandenburg, sicher. Denn bislang hatte die Entscheidung des Greifswalder Oberverwaltungsgerichtes keine Auswirkung auf seinen Standort.

„Das Land ist jetzt gefordert“, findet der Stralsunder Kanzler Manfred Hülsmann. Zwar stand nur die Greifswalder Gebührenanhebung vor dem Oberverwaltungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern zur Verhandlung, allerdings würde dies langfristige Nachwirkungen für alle anderen staatlichen Hochschulstandorte im Land haben. Eines steht für ihn fest: „Das schwächste Glied in der Kette sind die Studenten.“ Wichtig sei es deshalb, das ihnen die universitäre Verwaltung mit einer ordentlichen Betreuung für sie da ist.

HMT-Kanzler Frank Ivemeyer erwartet eine neue Regelung. „Wir sind derzeit in Gesprächen mit dem Bildungsministerium“, erklärt er. Künftig seien rechtsichere und rechtlich sicher eingeführte Rückmeldegebühren wichtig.