Der Verwaltungsaufwand ist nicht gering. Seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) im Streitfall über die rechtmäßige Anhebung der Einschreibe- und Rückmeldegebühr um 10 Euro für das Wintersemester 2005/ 06 im März diesen Jahres muss die Ernst-Moritz-Arndt-Universität die erhobene Rückmeldegebühr an die Studierenden zurückzahlen.
Greifswald. Der durch den juristische Streitfall seit drei Jahren auf einem Sperrkonto lagernde Betrag beläuft sich auf knapp 590.000 Euro. „Wir haben das Urteil anerkannt“, sagt der Stellvertretende Kanzler und Leiter des Dezernates für Finanzen Lothar Schönebeck. Von einer Klage gegen die laut Richterspruch entschiedene Unmöglichkeit einer Revision des Urteils vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde abgesehen. „Das hätte den Prozess unnötig in die Länge gezogen“, so Schönebeck. Denn das Land wäre derzeit vielmehr in der Pflicht, eine rechtliche Grundlage für eine Erhöhung der Einschreibe- und Rückmeldegebühr zu schaffen. Nur daran scheiterte die von der Universität nach ihren Satzungen ordnungsgemäß eingeführte Gebührenordnung im Verfahren.
Innerhalb von drei Jahren können sich Studierende ab Anfang Juli ihr zuviel eingezahltes Geld von der Universität zurückerstatten lassen. „Jeder hat einen Anspruch“, bestätigt der derzeit kommissarisch im Amt befindliche AStA-Vorsitzende Thomas Schattschneider. Allerdings nur auf Antrag. Nähere Informationen stehen Anfang Juli auf der Homepage der Greifswalder Alma Mater. Zudem erhalten alle eingeschriebenen Studierende eine Mitteilung über den Mailverteiler der Universität. „Der Anspruch muss geltend machen werden“, weist Bernd Ebert, Leiter der Studentensekretariates, hin. Denn die jeweils ausstehende Summe wird erst nach Prüfung in Form eines Verrechnungsschecks an die Betroffenen per Post versandt oder auf dessen Konto überwiesen.
„Es gibt einige, die nicht mehr vor Ort sind“, räumt Thomas Schattschneider ein. Im Falle eines schriftlichen Verzichts auf die Erstattung der Gebühr beraten der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und die Universitätsleitung am Ende über das nicht abgerufene Geld zur Verbesserung der Greifswalder Studienbedingungen. Beispielsweise für PC-Pools oder Lizenzen für Fachzeitschriften. Dennoch ist Thomas Schattschneider der Auffassung: „Jeder hat zuerst Recht auf sein Geld.“
