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Der Verwaltungsaufwand ist nicht gering. Seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) im Streitfall über die rechtmäßige Anhebung der Einschreibe- und Rückmeldegebühr um 10 Euro für das Wintersemester 2005/ 06 im März diesen Jahres muss die Ernst-Moritz-Arndt-Universität die erhobene Rückmeldegebühr an die Studierenden zurückzahlen. Read the rest of this entry »
